Sonntag, 17. November 2013

Ende der Förderperiode für Zuschüsse aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründung und KfW Gründercoaching: 

90% Förderung soll Ende 2013 auslaufen!

Hat Deutschland noch Interesse daran Existenzgründungen zu forcieren und zu fördern?
Nachdem der Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit drastisch gekürzt wurde, stehen nun weitere Streichungen an.
Obwohl der Gründungszuschuss lt. Fachleuten eines der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente war, wurde der Rechtsanspruch Ende 2011 abgeschafft und in eine sog. Ermessensleistung umgewandelt.
Die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds für das sog. KfW Gründercoaching Deutschland läuft am 31.12.2013 aus. Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, soll die Förderung für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit danach weiter gekürzt werden.
Nachdem unsere Petition beim Bundestag in 2012, die für eine 90% Förderung des Gründercoachings aller Gründungsvorhaben leider nicht gefruchtet hat, gehen die Kürzungen jetzt weiter.
Derzeit haben Existenzgründer/-innen die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen UND den Gründungszuschuss erhalten, einen Rechtsanspruch auf das mit 90% bezuschusste Gründercoaching Deutschland.
„Es sei nicht geplant, das Gründercoaching für Arbeitslose in der kommenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds weiterzuführen“, so das Arbeitsministerium. „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, der Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit völlig den Garaus zu machen“, meint die Grüne Brigitte Pothmer gegenüber der „Die Welt“*.
Bislang erhalten Gründungszuschussempfänger/ - innen eine 90% Förderung und müssen nur einen Eigenanteil von 10% für die professionell Beratung und Begleitung auf dem Weg in ein erfolgreiches Unternehmertum zahlen.
Ende 2013 läuft die Förderperiode für diese Leistung aus. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat angekündigt, nach Ablauf diese Förderleistung für Arbeitslose Gründungen zu streichen.
Ab 2014 können dann alle Existenzgründer einheitlich nur noch 50% für Beratungsleistungen über das KfW Gründercoaching (75% in den östlichen Bundesländern) in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens fördern lassen.

Wichtig ist diese Änderung für all diejenigen, die in diesem Jahr den Gründungszuschuss erhalten haben. Wir empfehlen an dieser Stelle sich den 90% Förderanspruch noch in diesem Jahr rechtzeitig zu sichern.
Allen anderen, die eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit planen, sollten diese anstehenden Änderungen in ihren Planungen berücksichtigen und ihre Anträge daher rechtzeitig stellen.

Wir stehen Ihnen hierbei als Gründungsberatung mit Rat und Tat zur Seite. Wie Sie von Anfang an die richtigen Schritte planen um die größtmögliche staatliche Förderung zu erhalten, erfahren Sie in einem kostenlosen Erstberatungstermin.
*Quelle: Die Welt

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